PRIVATVERSICHERUNG


PRIVATVERSICHERUNG

DIE AMBULANTEN BEHANDLUNGSKOSTEN WERDEN IHNEN, WIE GEWOHNT, AUF DER BASIS DER ÄRZTLICHEN GEBÜHRENORDNUNG (GOÄ) IN RECHNUNG GESTELLT. DIESE REICHEN SIE ZWECKS RÜCKERSTATTUNG DER KOSTEN BEI IHRER VERSICHERUNG EIN.


Die stationären Behandlungskosten bestehen im Wesentlichen aus zwei Teilen: der Rechnung der LILIUM Klinik sowie den ärztlichen Rechnungen für Orthopädie und Anästhesie. Sobald der Operationstermin festgelegt wurde, erhalten Sie vorab von der LILIUM Klinik einen detaillierten Kostenvoranschlag. Diesen legen Sie Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle zur Kenntnis und Genehmigung vor. Bei Fragen können Sie sich an das speziell geschulte Personal der LILIUM Klinik wenden, das Ihnen gerne behilflich ist.

Meine ärztlich-orthopädische Arbeit wird auf der Basis der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) berechnet.  Da mir Transparenz sehr wichtig ist, erläutere ich Ihnen gerne vorab die Berechnung bzw. den Steigerungssatz meiner Leistungen.


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